
Kundgebung in Hassloch
Am 25. November 2017 hielt die AfD eine Kundgebung in Hassloch ab. Es ging darum, dass ein wegen Sexualstraftaten vorbestrafter abgelehnter somalischer Asylbewerber nun nach der Haftentlassung in Hassloch untergebracht werden soll. Anwohner, vor allem Frauen und Eltern, haben große Sorge vor den Gefahren, die von dem Mann ausgehen können.
Mein Fraktionskollege Joachim Paul und ich hielten zu der Problematik Reden.
Meine Rede:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wende mich an Sie alle, weil wir eines wollen, nämlich Gehör bei den Zuständigen. Wir wollen wahrgenommen werden von den Entscheidungsträgern und wir wollen als Bürger, als Frauen und Mütter, als Familienmitglieder für unsere Sicherheit unsere Stimme vernehmbar machen.
Um eines vorweg zu nehmen:
Es geht bei dieser Versammlung nicht darum, generell gegen Menschen zu reden, die einmal oder auch wiederholt in ihrem Leben straffällig geworden sind. Auch verurteilte Straftäter, die ihre Strafen abgesessen haben, und nach Einschätzung der Behörden keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellen, haben ein Recht auf Resozialisierung, also auf Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft.
Bei dieser Versammlung geht es vielmehr um einen konkreten Fall. Doch dieser Fall ist leider bezeichnend. Denn er ist ein Beispiel für das Versagen der etablierten Politiker und der Behörden.
Was ist geschehen?:
Es lebt ein Mensch in der Mitte dieser Gemeinschaft des Ortes Haßloch, von dem offenbar eine nachhaltige (und hier ist das Wort angebracht) Gefährlichkeit insbesondere für Frauen, Mädchen, Kinder ausgeht.
Hintergründe:
Der betroffene Somalier hat eine Haftstrafe wegen Sexualdelikten und Körperverletzung abgesessen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, die Ablehnung aber nicht ordnungsgemäß zugestellt. Auch nach der Korrektur der Adresse verzögerte sich die Zustellung, und in der Folge wurde das Asylverfahren nicht mehr in der Haftzeit abgeschlossen, sondern erst nach Haftentlassung.
Der Somalier klagte vor dem Verwaltungsgericht Trier. Er konnte nicht nach Somalia abgeschoben werden, weil das Land einfach keine Leute zurücknimmt. Womöglich aus klugen Gründen.
Eine Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug (also Psychiatrie) sind bei dem Somalier angeblich nicht möglich. Ein Maßregelvollzug wäre sehr aufwändig und teuer, außerdem stehen ihm hohe rechtliche Hürden gegenüber.
Somit ist der Somalier mit anderen Landsmännern in einer Männerwohngruppe untergebracht. Seine Medikamenteneinnahme muss vom Sozialdienst überwacht werden. Frauen dürfen dabei offenbar nicht eingesetzt werden.
Ein Gutachten der JVA Frankenthal bestätigt, dass der Täter rückfallgefährdet ist. Er ist im so genannten Programm “Visier”, das aber weit von jeder Dauerobservation entfernt ist.
Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld fordert nun die “engmaschige” Überwachung des Somaliers, da der Landkreis “nicht im Ansatz” die “zwingend erforderliche Kontrolle und Betreuung dieses Straftäters” gewährleisten könne. Doch es konnte offenbar keine auch nur einigermaßen die Lage befriedende Lösung gefunden werden, weshalb die Kommune Haßloch gegen die Zuweisung klagte. Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Gemeinde Haßloch die Zuweisung des wegen Sexualdelikten vorbestraften Asylbewerbers durch das Land nicht ablehnen darf.
Was wir kritisieren ist die Ignoranz der Rückfallgefährdung in dem vorliegenden psychiatrischen Gutachten. Skandalös ist auch die Position der Landesregierung, die eine Unterbringung des Somaliers in einer Landeseinrichtung ablehnt, gerade wegen dessen Gefährlichkeit, zugleich aber solche Problemfälle den Kommunen zuweist, die nun damit fertig werden sollen.
Deshalb ist es nötig, dass eine politische Diskussion über eine zentrale Rückführungseinrichtung geführt wird. Eine solche Einrichtung wäre dringend geboten, um die Bürger vor den möglichen Rückfällen derart gefährlicher Straftäter effektiver zu schützen. Doch Herr Muth vom Integrationsministerium führt dagegen pragmatische Gründe an, die angebliche Schwierigkeit des Transports, die Gefahr des Untertauchens von Leuten, die sich aus der Einrichtung stehlen. Auch lehnt das Ministerium eine solche Einrichtung wegen möglicher sozialer Spannungen als “gesellschaftlich nicht wünschenswert” ab.
Man kann also sagen, die politisch Verantwortlichen in der Landesregierung ducken sich weg und lassen die Kommunen und die Bürger mit den Problemen allein.
Wir haben eine Unterschriftensammlung initiiert. Die Unterschriften wollten wir beim Bürgermeister abgeben und ihn bitten, unsere Sorgen anzuhören. Will wollten ihn um Auskunft und um Unterstützung bitten. Wir haben um Gehör gebeten, doch Bürgermeister Lorch hatte keine Zeit dafür. Wir haben um einen späteren Termin gefragt. Er hatte keine Zeit. Herr Lorch ist also ein vielbeschäftigter Mann.
Heute aber wollen wir deshalb unsere Bitte an dieser Stelle zum Ausdruck bringen. Und noch mehr. Wir stehen hier und verlangen Antworten.
Und wir fordern:
Unsere Sicherheit darf nicht hintangestellt werden.
Unsere Sicherheit darf sich nicht im ideologischen Dschungel verlieren.
Unsere Sicherheit darf nicht in unübersichtlichen Zuständigkeiten und Gerangel um Kompetenzen verloren gehen.
Unsere Sicherheit darf ganz sicher nicht am Geld scheitern.
Sicherheit ist die Kernaufgabe eines Staates. Und wir fordern von diesem Staat, dass er endlich wieder seine Kernaufgaben zur Chefsache macht.
Hier findet sich ein Video zu der Kundgebung: