
Ausufernde Verschuldung
Die folgende Rede hielt im am 24.1.2018 im Mainzer Landtag:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
die ausufernde, aufgelaufene Verschuldung der öffentlichen Hand, welche alle Altparteien auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften über Jahrzehnte zu verantworten haben, muss, nicht zuletzt auch der Fairness gegenüber den uns nachfolgenden Generationen, zurückgefahren werden.
Es ist aus diesem Grund begrüßenswert, dass die Landesregierung neben den verfassungsrechtlichen Normen ein Gesetz zur Ausführung der Schuldenbremse vorgelegt hat.
Auch der vorliegende Entwurf zur Änderung des Gesetzes und der darauf aufbauenden Vorordnung sind begrüßenswert, da sie die notwendigen Grundsätze zur Erreichung der Schuldenbremse präzisieren.
Dies erhöht zum einen Transparenz, und zum anderen schränkt es zumindest die Spielräume zu einer Umgehung der Schuldenbremse ein. Insbesondere ist es richtig und wichtig, dass eine Gewährung von Krediten durch Landesbetriebe und Sondervermögen nun kategorisch ausgeschlossen wird. Ein Umstand, den auch der Landesrechnungshof begrüßt. Um ein Beispiel für die große Relevanz dieser Änderung zu nennen, sei auf den Pensionsfonds verwiesen.
Davon übrig geblieben ist lediglich die Versorgungsrücklage, die im Gegensatz zu den Verrechnungsspielen des Fonds einen tatsächlichen Wert darstellt.
Das Sondervermögen dieser Rücklage, immerhin um die 500 Mio. € wird nun vollständig in Schuldanleihen des Landes „investiert“. Man steckt sich also wieder das Geld also von der einen in die andere Tasche und glaubt, dies sei eine angemessene Form.
Und genau um solche Auswüchse zu verhindern, ist es gut, dass derartige Handlungsweisen mit der Annahme des Gesetzesentwurfs nicht mehr so leicht möglich sind.
Doch wird in den Ausschussberatungen zu klären sein,
• Die eventuellen Möglichkeiten zur Umgehung der Schuldenbremse.
Zu klären sein,
• Wie mit der Möglichkeit zur Verschuldung bei der Einreichung von Nachtragshaushalten umgegangen wird.
• ebenso bei der Berechnung des zulässigen Saldos, ist zu erörtern, in wie weit Abweichungsmöglichkeiten bestehen.
In Bezug auf die Konjunkturkomponente nach §3 und der darauf aufbauenden Verordnung, und vor dem Hintergrund dass in den vergangenen Jahren eine Steigerung auf Grund der unerwartet positiven wirtschaftlichen Entwicklung stattgefunden hat, fragen wir :
Welche konkreten Auswirkungen ein Abkühlen der Konjunktur auf die doch komplizierten Berechnungssätze des Symmetriekontos haben?
Konkret: Wann würden zu optimistische Konjunktureinschätzungen dann im Umkehrschluss die Aufnahme von Schulden durch die Konjunkturkomponente ermöglichen? All diese Fragen sind, die im Ausschuss zu klären sind.
Weiter sind nach §4 Abweichungen wegen außergewöhnlicher Notsituationen möglich. Diese außergewöhnlichen Notsituationen sind zum einen Naturkatastrophen. Und es ist selbstverständlich richtig, dass in diesem Fall schnelle Hilfen gewährt werden und es ist nachvollziehbar, dass dann auch ein außerplanmäßiges Haushaltsdefizit in Kauf genommen werden könnte.
Doch neben den Naturkatastrophen kann mit Beschluss des Landtags auch in anderen außergewöhnlichen Notsituationen die Aufnahme von Kredite beschlossen werden. Eine äußerst schwammige Definition, über die wir im Ausschuss sprechen müssen.
So weit so gut. Oder doch nicht!
Das Wort „begrüßenswert“ habe ich mehrfach ausgesprochen worden.
Schwarze Null und Schuldenbremse; sehr begrüßenswert.
Mir ist allerdings unerklärlich, dass wir angesichts der allgemeine angepriesenen fabelhaften Konjunktur und der sprudelnden Steuereinnahmen zu mehr nicht in der Lage sein sollten. Wo geht denn das Geld hin?
Das können Sie dem Bürger, dem Steuerzahler und dem Wähler nicht erklären.
Zum Beispiel:
Wenn ich über die Landstraßen meines Kreises fahre, könnte ich mich an manchen Stellen fühlen, wie in der – Gott hab sie selig – DDR. Schauen Sie sich nur in den Bericht der Rheinpfalz von gestern über die stellenweise desolate Landesstraße 522 – Zitat aus der Zeitung: „Land hat kein Geld“ für Sanierung der Straße (*) –
Schulden sind nicht nur die bzw dort, wo sie sich in den Abrechnungen der Haushalte befinden!
Die Bilanz unserer Infrastruktur, unserer Straßen, Schulen und Krankenhäuser, hat bei uns keine schwarze Null.
Vielen Dank.
(*) – Vgl. https://www.rheinpfalz.de/lokal/gruenstadt/artikel/land-hat-kein-geld-fuer-ausbau-der-l-522/