© Iris Nieland

Externe Berater: Auffallend wortkarge Antwort der Dreyer-Landesregierung

So eine Antwort der Landesregierung auf meine letzte Kleine Anfrage überraschte selbst mich. (Drucksache 17/8812) Sie fiel ausgesprochen lustlos und wortkarg aus. Es wurden nur die nötigsten Informationen zu diesem pikanten Thema herausgerückt.

Auf eine allgemeine Belehrung, dass “die Einbeziehung externen Sachverstands” eine “unverzichtbare Voraussetzung” für “modernes Regierungshandeln” darstelle, folgten nur noch wenige konkrete Informationen.

Fraktionen und Landesregierungen verfügen über zahlreiche wissenschaftliche Mitarbeiter und Ministerialbeamte, die ihnen Informationen besorgen und Vorarbeiten leisten können. Man dürfte annehmen, dass dieser teure Personalapparat, der auch in Rheinland-Pfalz zur Verfügung steht, reichen sollte, um einer Landesregierung bei ihren Entscheidungen behilflich zu sein. Doch weit gefehlt, denn in Mainz scheint die interne Verwaltung nicht ausreichend effektiv zu arbeiten. Somit müssen offenbar für viel Geld externe Berater engagiert werden, also unterschiedlichste Sachverständige, Meinungsforschungsinstitute, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Politikwissenschaftler, IT-Dienstleister, Berater für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen usw. usf. Auf diese Weise fließen Millionenbeträge an Institute und Einzelpersonen, von denen schwer herauszufinden ist, wofür sie eigentlich dieses Geld erhalten haben.

Um etwas Licht in die Angelegenheit zu bekommen, stellte ich meine Kleine Anfrage an die Landesregierung.

Hier der genaue Wortlaut:
Laut diverser Presseberichte werden mit zunehmender Häufigkeit und Intensität Unternehmensberater von staatlicher Seite angeworben. Auch die Landesregierung hält in ihrem beschlossenen Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 Ausgaben für Beratertätigkeiten vor.
Ausgaben für Beratertätigkeiten sind nicht unumstritten und erscheinen vielen Bürgern undurchsichtig. Transparenz ist jedoch eines der wichtigsten Gebote, um eine demokratische Willensbildung zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele externe Berater waren für das Land Rheinland-Pfalz seit Mai 2016 tätig?
Bitte eine Aufstellung nach Beraterfirmen und dadurch entstandenen Kosten.
2. a) In welchen Bereichen und wofür genau werden Berater gebraucht?
b) Wie werden Erfahrungen mit Unternehmensberatern evaluiert?
3. Wie lässt sich sicherstellen, dass daraus resultierende Erkenntnisse auch umgesetzt werden?
4. Welche Kriterien legt die Landesregierung hinsichtlich der Auswahl und der
Aufgabenbestimmung von externen Beratern zu Grunde?
5. Wurden externe Berater in den Staatsdienst übernommen oder wurden ehemalige
Staatsbedienstete als externe Berater beschäftigt?
6. An welchen Gesetzesvorlagen waren direkt oder indirekt Berater beteiligt?

Die Antwort der Landesregierung war karg: Aufträge von über 20.000 Euro würden seit dem 1.1.2019 auf einer Transparenzplattform der Landesregierung veröffentlicht. Das heißt erst einmal, dass diese Transparenz die ganzen letzten Jahre nicht gegeben war. Und bei Beratungstätigkeiten unter 20.000 Euro findet diese auch heute noch nicht statt. Schließlich handelt es sich wohl um “Peanuts”. Immerhin habe ich eine aus Datenschutzgründen anonymisierte Liste der Tätigen seit Mai 2016 erhalten. Anhand dieser kann man sehen, wie viel Geld an bestimmte Berater geflossen ist. Auch wenn sowohl der Name wie auch der Grund der Beratungstätigkeit darin nicht aufgeführt werden. 139 Beratungsfälle hat es also gegeben.

Auf die zweite Frage, wofür diese Berater eigentlich gebraucht wurden und wie die Ergebnisse qualitativ ausgewertet werden, gibt die Landesregierung hingegen kaum Auskunft. Statt dessen folgen nur wieder allgemeingültige Belehrungen ohne große Aussagekraft: “Berater können vom Land zur zeitlich befristeten Bearbeitung von Aufgabenstellungen in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen benötigt werden (…) Eine Evaluation von Erfahrungen mit Unternehmensberatern richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Leistung und nach dem Beratungsgegenstand.”

Auch zu der Frage, ob denn die Inhalte von solch teuren Beratungen auch umgesetzt werden, folgt nur die lapidare Feststellung, dass dies der Verwaltung obliege. Die Erkenntnisse “können als Grundlage für das Verwaltungshandeln dienen”.
Nun, eigentlich sollten sie das auch, denn wenn sie das nicht können, würden solche Beratungen ja überhaupt keinen Sinn ergeben.

Die Frage nach den Kriterien bei der Auswahl der Berater wird von der Landesregierung nur damit beantwortet, dass sie sich nach den Vergabebestimmungen und der benötigten Fachexpertise richte. Warum nun aber ausgerechnet ein bestimmter Berater ausgesucht wird, ein anderer aber nicht, bleibt dabei ungeklärt.

Auffallend auch die Antwort auf Frage 5. Ich fragte, ob externe Berater in den Staatsdienst übernommen oder ehemalige Staatsbedienstete als externe Berater beschäftigt wurden. Die Landesregierung antwortet nur knapp, ohne eine Zahl zu nennen: “Ja, es wurden ehemalige Staatsbedienstete als externe Berater beschäftigt.” Und die Frage, ob auch externe Berater später in den Staatsdienst übernommen wurden, bleibt gleich ganz unbeantwortet.

Könnte es nicht vielleicht auch sein, dass man sich noch gut aus der Dienststellen-Zeit kennt und einem ehemaligen Kollegen mit staatlichen Aufträgen finanziell unter die Arme greifen möchte? Zumindest der Verdacht wird durch die wortkarge Antwort der rot-gelb-grünen Landesregierung genährt.

Die Gelder sind dabei nicht unerheblich. Anhand der anonymisierten Tabelle ist ersichtlich, dass zum Beispiel 2017 mehrere Firmen oder Einzelpersonen über 100.000 Euro aus Beratertätigkeiten erhalten haben. Eine Firma oder Einzelperson, um nur ein Beispiel zu nennen, hat von 2016 bis heute über 736.000 Euro erhalten, ohne dass deren Auftrag bislang offengelegt wurde. 2019 hat ein Professor, der einen sicherlich nicht schlecht dotierten Lehrstuhl für Raumökonomie und Finanzwissenschaft an der TU Kaiserslautern inne hat, für externe Beratertätigkeiten 154.700 Euro erhalten hat. Ein anderer Professor von der Universität Kassel erhielt noch über 87.000 Euro. Und ein Professor von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer hat 2019 über 124.000 Euro erhalten. Jener ist übrigens häufig gebucht im Schreiben von Gutachten. Beispielweise verfasste er schon 2013 ein Gutachten im Auftrag der SPD-Frakion im hessischen Landtag, 2018 für die FDP in Berlin.

Die Antworten der Landesregierung auf meine Anfrage sind jedenfalls ausgesprochen unbefriedigend. Um dem Eindruck von Vetternwirtschaft entgehen zu können, ist es seitens des Kabinetts Dreyer dringend nötig, endlich die nötige Transparenz herzustellen. Nur so ist gewährleistet, dass externe Beratungen nach sachlichen Kriterien ausgewählt, effektiv eingesetzt und in einem vertretbaren Rahmen vergütet werden. Ich bleibe an dem Thema dran.


 

Zu dem Thema gab es auch eine Pressemitteilung:

+++ Pressemitteilung +++

Iris Nieland (AfD) über Beraterkosten in Rheinland-Pfalz: Landesregierung muss Ausgaben transparent offenlegen!

Der Artikel in der Rheinzeitung vom 16.04.2019 bezieht sich auf die Antwort (Drucksache 17/8812) auf die Kleine Anfrage zu den Beratertätigkeiten für die Landesregierung.

Dazu Iris Nieland, finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz: „Sparsamkeit orientiert sich nicht zwangsläufig an der Höhe der Summe von Ausgaben. Besonders wird dies deutlich, da Nordrhein-Westfalen mit mehr als dem Vierfachen an Einwohnern, ähnlich hohe Beraterkosten ausgelöst hatte. Vielmehr ergibt sich aus der Summe der Anstrengungen im Kleinen eine positive Entwicklung im Großen. Dies sollte die Landesregierung auch im Hinblick auf Beratertätigkeiten berücksichtigen, denn ca. 16,5 Millionen Euro sind keine geringe Summe.“

Iris Nieland weiter: „Insgesamt lässt die Beantwortung der Frage viel Raum für Spekulationen. Hier hätte der Landesregierung die vielbesungene Transparenz besser gestanden. Wir werden im kommenden Haushalts- und Finanzausschuss versuchen, diese Transparenz herzustellen und auch nach den Kosten für Gutachten fragen.“

Iris Nieland ist haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz.


 

Zudem hat sich die Presse der Angelegenheit in ihrer Berichterstattung angenommen, zum Beispiel der “Volksfreund”.

https://www.volksfreund.de/nachrichten/rheinland-pfalz/seit-2016-hat-die-ampelregierung-16-5-millionen-euro-fuer-externe-berater-ausgegeben_aid-38131651

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