
Lange Tiertransporte unterbinden – Tierwohl statt Profit!
Momentan gehen jährlich hunderte Tiertransporte in das außereuropäische Ausland. Solche Transporte werden aufgrund erheblicher Kritik hinsichtlich des Tierschutzes nur noch von fünf Bundesländern freigegeben, darunter Rheinland-Pfalz.
Dazu äußerte ich mich vor dem Mainzer Landtag wie folgt: „Die neueste Bundesratsinitiative wird an dieser Praxis sinnloser und quälender Tiertransporte nichts ändern. Schlimmste Mängel bei Tiertransporten und unwürdige Umstände bei Schlachtungen in Drittstaaten müssen sofort und für immer abgestellt werden. Teils archaische Praktiken begegnen uns hier vor allem in vielen islamischen Ländern, in die Tiere aus Deutschland exportiert werden. Das ist mit unserem Verständnis vom Tier als Geschöpf mit dem Recht auf artgerechtes Leben und einer Vermeidung unnötiger Qualen absolut nicht vereinbar. Tierschutz steht als Staatsziel im Grundgesetz und nicht Profitschutz.“
Und weiter: „Die zuständigen Behörden der Bundesländer könnten die Abfertigung von Tiertransporten ablehnen, bei denen die Einhaltung der einschlägigen Tierschutzbestimmungen nicht realistisch ist. Nach eindeutiger Ansicht der Bundesregierung sind die Landesbehörden zuständig. Sehr wohl könnte unsere Landesregierung also einen spürbaren Beitrag leisten. Indes, sie tut es nicht.“
Ich forderte deshalb: „Die gründlichste und am besten vollziehbare Lösung wäre, wenn der Transport von Tieren zur Schlachtung über große Strecken generell verboten wäre!“
Meine vollständige Rede kann hier angehört werden:
In der zweiten Runde brachte ich in einer kurzen Stellungnahme auch Lösungsvorschläge in die Debatte:
Mein Vorstoß für das Tierwohl wurde in der Presse thematisiert. Die Rhein-Zeitung schrieb von einer “Emotionalen Debatte im Landtag“. Das Portal “jouwatch” titelte “Rotgrüngelbes Dreyer-Land erlaubt Tierqual-Transporte in Halal-Länder“.
Von der Tierschutzdebatte abgesehen hielt ich noch drei weitere Reden, und zwar zum Erlass eines Körperschaftsstatusgesetzes (hier ansehbar), zur Anpassung baurechtlicher Vorschriften an das europäische Bauproduktenrecht (hier ansehbar) und zur Änderung des Spielbankgesetzes (hier ansehbar).