© Iris Nieland

Wald: Für eine Wiederaufforstungspflicht nach vorheriger Rodung

Im Januar 2020 wurde ein durchaus vernünftiger Gesetzesentwurf der CDU zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes im rheinland-pfälzischen Landtag debattiert. Dabei ging es vor allem um eine Wiederaufforstungspflicht nach vorheriger Rodung in Waldgebieten. Von ihrer unökologischen Seite hingegen zeigten sich einmal mehr die “Grünen”, die die Standards der Wiederaufforstungsmaßnahmen zugunsten der Windkraft-Unternehmen gesenkt hatten. Ich hielt dazu am 29.1.2020 folgende Rede:


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben den Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes in der ersten Lesung und in den Ausschüssen debattiert und die Stellungnahmen der verschiedenen Interessenverbände hören können. Im Wesentlichen geht es um eine Wiederaufforstungspflicht nach vorheriger Rodung, vor allem durch öffentliche Träger.

So soll die Waldfläche in Rheinland-Pfalz auch für die Zukunft bewahrt und dem Prinzip der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden.Wir als AfD und auch ich als private Waldbesitzerin finden dieses Anliegen im ureigenen Sinne erstrebenswert. Was für Eigentümer ihrem sozialen Auftrag entsprechend Normalität ist, nämlich verantwortlich mit Wäldern umzugehen und Flächen so wiederherzustellen, wie Sie vor einem Eingriff vorgefunden wurden, kann als Gesetz nicht falsch sein. Nach einer dauerhaften Abholzung oder Rodung sollten daher Ausgleichsflächen durch die Vergrößerung bestehender Waldgebiete geschaffen werden. Neu angelegte Waldinseln sind zwar zu begrüßen, können diesen Zweck aber nicht gleichwertig erfüllen. Auch die ökologische Aufwertung von Waldflächen erweist sich allzu oft als unzureichend.

Dafür, dass die Standards für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen in der letzten Legislatur gesenkt wurden, sind maßgeblich die “Grünen” verantwortlich. Dass Frau Höfken die Wiederaufforstung nach der Verspargelung unseres Waldes einfach ausgesetzt hat, widerspricht dem Prinzip der Verantwortlichkeit diametral. Es ist nahezu blanker Hohn, die Abholzungen und Rodungen lediglich durch Schönheitsreparaturen an bereits bestehenden Wäldern ausbessern zu wollen.

Die Ablehnung seitens der Landesregierung ist daher keine Überraschung und dennoch sehr verwunderlich. Vom Pathos als Umweltretter ist es leider nicht viel übrig, wenn man erstmal in Regierungsverantwortung kommt. Um die Wälder in Ihrer Gänze auch für zukünftige Generationen zu erhalten, ist es aus Sicht der AfD-Fraktion unsere Pflicht, Rodungen und Abholzungen endlich auch tatsächlich auszugleichen. Grundlage dafür ist eine Überprüfung der Beeinträchtigungen und Verluste in Gänze. So können auch zukünftige Schäden infolge von Unwetter, Schädlingsbefall, menschlichen und sonstigen Eingriffen Berücksichtigung finden. Der vorliegende Entwurf geht daher in die richtige Richtung, was nicht umsonst auch das BWW bestätigt hat. Deswegen werden wir dem Antrag der CDU zustimmen.

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